Ihre Sicherheit in guten Händen!

Was ist im Schadenfall zu beachten?

Jeder Versicherungsfall ist dem Versicherer unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich anzuzeigen. Wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder ein Strafbefehl oder ein Mahnbescheid erlassen, so hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer unverzüglich Anzeige zu erstatten, auch wenn er den Versicherungsfall selbst bereits angezeigt hat. Aus diesem Grunde bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich die entsprechende Schadensanzeige auszudrucken und diese dann vollständig ausgefüllt und unterschrieben, zusammen mit sämtlichem Ihnen bereits vorliegendem Schriftwechsel (einschl. Rechnungen, Kostenvoranschläge etc.), an unser Haus zurückzusenden. Diese Unterlagen können Sie uns per Post an folgende Adresse übersenden:

Versicherungsmakler Becherer
Waldpforte 160 a
68305 Mannheim

... schneller geht’s

per Telefax an 0621 - 1289 931
oder per eMail:  info@versicherungsmakler-becherer.de