Ihre Sicherheit in guten Händen!

Zum 1. März 2008 erfolgt die bundesweite Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigungskarte (eVB).

Die neue Fahrzeug-Verordnung (FZV), schreibt vor, den Daten- und Informationsaustausch zwischen Versicherern, Kraftfahrt-Bundesamt und den regionalen Zulassungsbehörden vollständig elektronisch abzuwickeln. Ab dem 01.03.2008 wer­den die Zulassungsstellen das neue elektronische Verfahren nutzen. Die Teilnahme ist den Zulassungsstellen allerdings bis Ende 2011 freigestellt. In einer Übergangsphase - zunächst bis Ende 2008 - werden die Versicherer deshalb die eVB-Nummer in die bisherige Versicherungsbestätigungskarte eindrucken. Akzeptiert die Zulassungsbehörde elektronische Versicherungsbestätigungen (eVB), dient die Papier-VB nur als "Merkzettel" für die eVB-Nummer. Arbeitet die Zulassungsbehörde noch traditionell, wird das Fahrzeug mit Hilfe der Papier-VB zugelassen.